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   VGH Bayern, 28.12.2016 - 6 CE 16.2584   

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https://dejure.org/2016,51611
VGH Bayern, 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 (https://dejure.org/2016,51611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 (https://dejure.org/2016,51611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 6 CE 16.2584 (https://dejure.org/2016,51611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung auf Versetzung in den "vorläufigen" Ruhestand bei Postnachfolgeunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhestandsversetzung; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestandsregelung; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 6 CE 16.371

    Einstellung als Beamter auf Probe bei ausländerfeindlichen Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2016 - 6 CE 16.2584
    Eine solche wäre mit Blick auf den statusändernden Charakter dieser Maßnahme und die einzelnen Rechtsfolgen - ebenso wie eine "vorläufige" Ernennung (dazu BayVGH, B. v. 12.5.2016 - 6 CE 16.371 - juris Rn. 6) - mit der Formenstrenge des Beamtenrechts unvereinbar und kann entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht durch Rechtsschutzerwägungen gerechtfertigt werden.

    Sie setzt voraus, dass die Vorwegnahme der Hauptsache zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch auf vorzeitige Zurruhesetzung begründet ist (vgl. BayVGH, B. v. 12.5.2016 - 6 CE 16.371 - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2016 - 6 CE 16.2584
    Um den Ausnahmecharakter des Vorruhestandes zu sichern, ist nämlich neben der Beschäftigung in Bereichen mit Personalüberhang - der Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 1 Nr. 2 BEDBPStruktG - nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BEDBPStruktG zusätzlich die fehlende anderweitige amtsangemessene Verwendungsmöglichkeit Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Versetzung in den (Vor-)Ruhestand (vgl. BT-Drs. 16/1938 S. 9; BVerwG, U. v. 19.3.2015 - 2 C 31/13 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Bayreuth, 15.12.2016 - B 5 E 16.857

    Kein Anspruch auf vorläufige Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2016 - 6 CE 16.2584
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Dezember 2016 - B 5 E 16.857 - wird zurückgewiesen.
  • VG München, 22.12.2017 - M 21 E 17.5665

    Keine Versetzung eines Soldaten in den einstweiligen Ruhestand

    Eine solche wäre mit Blick auf den statusändernden Charakter dieser Maßnahme und die einzelnen Rechtsfolgen - ebenso wie eine "vorläufige" Ernennung (dazu BayVGH, B.v. 12.5.2016 - 6 CE 16.371 - juris Rn. 6) - mit der Formstrenge des Soldatenrechts unvereinbar und kann auch nicht etwa durch Rechtsschutzerwägungen gerechtfertigt werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Sie setzt voraus, dass die Vorwegnahme der Hauptsache zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch auf vorzeitige Zurruhesetzung begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die eine Halbierung des danach maßgeblichen Werts (6 x 3.498,92 EUR) mit Blick auf den Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zutreffend für nicht angezeigt hält, wenn das Rechtsschutzbegehren - wie hier - auf eine Vorwegnahme der Hauptsache zielt (vgl. nur BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 12.02.2018 - 6 CE 18.73

    Keine vorläufige Zurruhesetzung eines Soldaten

    Eine solche wäre mit Blick auf den statusändernden Charakter dieser Maßnahme und die einzelnen Rechtsfolgen mit der Formenstrenge des Beamtenrechts unvereinbar und kann entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht mit Rechtsschutzerwägungen gerechtfertigt werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 - juris Rn. 13).

    Sie setzt voraus, dass die Vorwegnahme der Hauptsache zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch auf vorzeitige Zurruhesetzung begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.01.2017 - 6 CE 16.2302

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen eines anhängigen Disziplinarverfahrens

    Sie setzt voraus, dass die Vorwegnahme der Hauptsache zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch auf Beförderung begründet ist (vgl. BayVGH, B. v. 12.5.2016 - 6 CE 16.371 - juris Rn. 6; B. v. 22.12.2016 - 6 CE 16.2303 - juris Rn. 20; B. v. 28.12.2016 - 6 CE 16.2584 - juris Rn. 15).
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